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Online-Vortragsreihe 2022: Grundwissen Antidiskriminierungsberatung

In insgesamt sechs Vorträgen vermittelt die Vortragsreihe Grundwissen Antidiskriminierungsberatung die Grundlagen der Antidiskriminierungsberatung. Zielgruppe der digitalen Vortragsreihe sind in erster Linie Antidiskriminierungsberatende, angehende Antidiskriminierungsberater:innen sowie Interessierte am Themenbereich Antidiskriminierung. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anstehende Termine:

 

Vergangene Termine:

VORTRAG 6: AUSSERGERICHTLICHE INTERVENTIONEN II (27. OKTOBER 2022, 10:00-12:00 UHR)

Außergerichtliche Interventionen sind in der Beratungspraxis fester Bestandteil in der Antidiskriminierungsberatung. Der Beschwerdebrief sowie das Vermittlungsgespräch gehören für die Beratungsstellen zu ihrem täglich Brot. Aber auch die fallbezogene Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit sind zentrale Instrumente der außergerichtlichen Interventionen. Wie funktionieren Interventionen und wie lassen sie sich an die Erwartungen der Ratsuchenden im konkreten Fall anpassen? In diesem zweiteiligen Vortrag beschäftigen wir uns mit den Grenzen und Möglichkeiten außergerichtlicher Interventionen.


VORTRAG 5: AUSSERGERICHTLICHE INTERVENTIONEN I (08. SEPTEMBER 2022, 10:00-12:00 UHR)

Außergerichtliche Interventionen sind in der Beratungspraxis fester Bestandteil in der Antidiskriminierungsberatung. Der Beschwerdebrief sowie das Vermittlungsgespräch gehören für die Beratungsstellen zu ihrem täglich Brot. Aber auch die fallbezogene Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit sind zentrale Instrumente der außergerichtlichen Interventionen. Wie funktionieren Interventionen und wie lassen sie sich an die Erwartungen der Ratsuchenden im konkreten Fall anpassen? Zusammen mit Annagreta König Dansokho und Borghild Strähle (adis e.V) sollen in diesem zweiteiligen Vortrag die Grenzen und Möglichkeiten außergerichtlicher Interventionen aufgezeigt werden.


VORTRAG 4: RECHTLICHE GRUNDLAGEN II (28. APRIL 2022, 10:00-12:00 UHR)

Wie steht es um die Rechte von Antidiskriminierungsverbänden in der Antidiskriminierungsberatung? Unter welchen Bedingungen ist eine Beistandschaft und eine Rechtsberatung seitens der Verbände möglich? Was ist die Rolle von Antidiskriminierungsberater:innen und wo findet diese ihre Grenzen? Nachdem Dr. Asmaa El Idrissi bereits erste Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anwendungsmöglichkeiten des AGG gegeben hat, geht es in ihrem nächsten Vortrag vertieft um die Arbeit mit dem AGG im Kontext der Antidiskriminierungsberatung.

Zur Referentin: Asmaa El Idrissi ist promovierte Juristin und bringt vertiefte Kenntnisse des Verfassungsrechts, des AGG und der europarechtlichen Regelungen im Kontext von Gleichbehandlung und Diversity mit. Sie ist seit Jahren in der Antidiskriminierungsberatung tätig. Zuletzt leitete und koordinierte sie für 1,5 Jahre das ADiBe Netzwerk Hessen. Im Jahr 2021 schloss sie weitere drei Ausbildungen ab: Die zur Diversity Managerin, zertifizierten Antidiskriminierungsberaterin und zur zertifizierten Business Trainerin, Coachin und Change Managerin. 


VORTRAG 3: RECHTLICHE GRUNDLAGEN I (31. MÄRZ 2022, 10:00-12:00 UHR)

Was sind die wichtigsten Grundlagen des Antidiskriminierungsrechts? Wie ist Antidiskriminierungsrecht auf europäischer sowie nationaler Ebene verankert? Welche Relevanz hat rechtlicher Diskriminierungsschutz und insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Antidiskriminierungsberatung und wie wird damit gearbeitet? In Vortrag 3 unserer sechsteiligen Vortragsreihe gibt uns Dr. Asmaa El Idrissi umfassende Einblicke in die rechtlichen Grundlagen des Diskriminierungsschutzes mit besonderem Fokus auf die Schutzbereiche, Rechte und Anwendungsmöglichkeiten des AGG im Rahmen der Beratung. 

Zur Referentin: Asmaa El Idrissi ist promovierte Juristin und bringt vertiefte Kenntnisse des Verfassungsrechts, des AGG und der europarechtlichen Regelungen im Kontext von Gleichbehandlung und Diversity mit. Sie ist seit Jahren in der Antidiskriminierungsberatung tätig. Zuletzt leitete und koordinierte sie für 1,5 Jahre das ADiBe Netzwerk Hessen. Im Jahr 2021 schloss sie weitere drei Ausbildungen ab: Die zur Diversity Managerin, zertifizierten Antidiskriminierungsberaterin und zur zertifizierten Business Trainerin, Coachin und Change Managerin. 


VORTRAG 2: ANTIDISKRIMINIERUNGSBERATUNG ALS PROZESS (24. FEBRUAR 2022, 10:00-12:00 UHR)

Welche Rolle spielt meine eigene Positionierung/Positioniertheit in Bezug auf das Berater:innen-Ratsuchenden-Verhältnis im Kontext der intersektionalen Antidiskriminierungsberatung? Was gehört zu einer professionellen Haltung nach fachlichen advd Standards und wie gehe ich als Berater:in mit unterschiedlichen Beziehungsdynamiken um? Was es bedeutet, Antidiskriminierungsberatung als Prozess zu verstehen und wie eine Auftragsverhandlung und die Prozessnavigation gestaltet wird, verrät uns Annagreta König in unserem zweiten Vortrag.


VORTRAG 1: FACHLICHES DISKRIMINIERUNGSVERSTÄNDNIS. WAS IST EIGENTLICH QUALIFIZIERTE ANTIDISKRIMINIERUNGSBERATUNG? (27. JANUAR 2022, 10:00-12:00 UHR)

Was bedeutet Diskriminierung auf Grundlage der qualifizierten Antidiskriminierungsberatung? Worin unterscheidet sich Antidiskriminierungsberatung von angrenzenden Beratungsangeboten wie Opferberatung und Mobile Beratung und was unterscheidet die nicht-staatliche Antidiskriminierungsberatung von der staatlichen? In unserem ersten Vortrag gibt Susanne Belz vom Büro für diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart (BfDA) Einblicke in das Thema Antidiskriminierung als Feld der Sozialen Arbeit.