Pressemitteilungen des advd
advd launcht Digitale Akte zur Bewältigung steigender Beratungsanfragen und zur Sichtbarmachung von Diskriminierung
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) gibt heute mit großer Freude den Launch seiner neuen Digitalen Akte bekannt. Die zunehmenden Beratungsanfragen und Fälle von Diskriminierung haben den Bedarf an effizienten, digitalen Tools deutlich gemacht.
Der advd hat mit der Digitalen Akte eine wegweisende webbasierte Anwendung geschaffen, die es Antidiskriminierungsberater*innen ermöglicht, Beratungsprozesse und Diskriminierungsfälle einfacher zu dokumentieren und zu koordinieren. Das Tool verschafft so mehr Raum für die Unterstützung von Betroffenen von Diskriminierung.
Unabhängige Antidiskriminierungsberatungsstellen fordern dringende Reform des Antidiskriminierungsrechts. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nicht wirksam, denn der Mangel an Schutz für Betroffene von Diskriminierung ist groß und die Hürden bei der Rechtsdurchsetzung nicht tragbar.
olizei und Justiz arbeiten nicht unabhängig! Dies bestätigt ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in dem Fall Basu v. Germany (Racial Profiling)
Am 18.10.2022 veröffentlicht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem ersten Urteil zu einem Fall von Racial Profiling in Deutschland, dass Deutschland seine Pflicht gegenüber den Artikeln 8 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt und somit gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen hat. Klageführer ist Biplab Basu, Betroffener und Gründer der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP). Wir gratulieren zu diesem bahnbrechenden Urteil, das ohne den unermüdlichen Kampf von Biplab Basu und KOP nicht möglich gewesen wäre
Das Beratungsreferat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) wollen künftig stärker zusammenarbeiten, um von Diskriminierung Betroffene so effektiv wie möglich zu unterstützen. Hierfür sollen die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten sowie die gegenseitigen Stärken in der Beratung gebündelt und genutzt werden.
Ferda Ataman ist als erste Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung gewählt worden. Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) begrüßt diese Wahl und gratuliert Ferda Ataman. Herausfordernde Aufgaben stehen jetzt bevor: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss reformiert und eine flächendeckende Beratungsstruktur für Betroffene von Diskriminierung aufgebaut werden.
Das Kabinett hat dem Bundestag Ferda Ataman als Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung vorgeschlagen. Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) begrüßt diese Nominierung und gratuliert der Publizistin. Mit diesem Neustart sind viele Hoffnungen und Erwartungen verbunden für einen Aufbruch in der Antidiskriminierungspolitik.
Vergangene Woche hat der Bundestag erstmals über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beraten. Durch die Änderung soll das Mandat der Leitung geschärft und insbesondere eine rechtssichere Besetzung der seit 2018 unbesetzten Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) sichergestellt werden. Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) begrüßt diese Entwicklungen und hofft auf eine zügige Verabschiedung.
Mit der Schaffung eines Demokratiefördergesetzes verbinden wir, wie viele andere zivilgesellschaftliche Akteur:innen, die Chance und die Hoffnung, dass der Bund durch eine Gesetzesgrundlage systematischer und nachhaltiger als bisher demokratiestärkende Maßnahmen fördert. Von zentraler Bedeutung für eine umfassende und effektive Demokratieförderung ist die Bestimmung der Regelungsinhalte eines künftigen Gesetzes, zu denen wir hier Stellung nehmen.
Der Berliner Koalitionsvertrag verspricht viel Gutes für eine bessere Antidiskriminierungspolitik. In puncto Neutralitätsgesetz beklagen Berliner Antidiskriminierungsberatungsstellen jedoch, dass sich Rot-Grün-Rot ihrer politischen Verantwortung entzieht und damit die Diskriminierung muslimischer Frauen* mit Kopftuch im Bildungsbereich weiterführt.
Der Ampelkoalition ist es gelungen im Koalitionsvertrag zentrale Forderungen von Fachverbänden und Migrant:innenorganisationen für eine aktive, betroffenenorientierte Antidiskriminierungspolitik zu verankern. Auf die konkrete Umsetzung kommt es nun an. Dabei dürfen Altlasten der scheidenden Regierung nicht im Wege stehen.