Mit Recht gegen Rassismus. Chancen und Grenzen strategischer Prozessführung im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am Beispiel diskriminierender Einlasskontrollen vor Diskotheken

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Rassistische Einlasskontrollen sind verboten. Das ist unter anderem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Zugleich sind sie eine weitverbreitete Realität und werden (vor allem) von Männern, die von Türsteher_innen als nicht-deutsch eingelesen werden, allabendlich erlebt. Mit Recht gegen Rassismus setzt sich mit diesem Spannungsverhältnis auseinander und fragt, welche Möglichkeiten es gibt, Recht - auch über die konkrete Diskriminierungserfahrung hinaus - zu nutzen, um rassistische Diskriminierung zu thematisieren und zu beseitigen.

Inhalt
Die Publikation beginnt mit einem Überblick über die Geschichte und aktuelle Situation rassistischer Einlasskontrollen sowie einer Einführung in die rechtlichen Grundlagen und den Ansatz der strategischen Prozessführung (Kapitel 2 und 3).

Im zweiten Teil wird beides in der Praxis aufeinander bezogen. Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung und das Antidiskriminierungsbüro Sachsen haben auf unterschiedliche Weise Erfahrungen damit gesammelt, wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) strategisch genutzt werden kann, um rassistische Einlasskontrollen zu bekämpfen und den rechtlichen Schutz zu stärken. Beide Ansätze werden beschrieben und analysiert.


 

 

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