Pressemitteilung des AntiDiskriminierungsBüro Köln (Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.) anlässlich des Gerichtsurteils wegen Anti-Schwarzer Rassismus gegen die Westfälisch Wilhelms- Universität Münster

AntiDiskriminierungsBüro Köln (Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.)
Berliner Str. 97 – 99
51063 Köln

 

Stand 06.05.2021                        

             

Das Arbeitsgericht Münster hat am 25.03.2021 die Westfälische Wilhelms-Universität Münster zu Entschädigungszahlungen und Entfristung einer Schwarzen Mitarbeiterin verurteilt. Die Klägerin hatte 2020 u.a. auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) die Universität Münster wegen der unrechtmäßigen Nutzung sowie rassistische in Kontextsetzung ihres Fotos und einer ausstehenden Entfristung ihres Arbeitsvertrags verklagt.

Die Klägerin ist die einzige promovierte Schwarze Beschäftigte in der Verwaltung der Universität Münster. Sie ist seit 2016 Koordinatorin des Postdoc Programmes und zuständig für den Aufbau des Programmes, Individualberatungen, Trainings zu Karriereunterstützung und Verwaltung eines Förderprogramms. Sie erlebte, so berichtete sie dem AntiDiskriminierungsBüro Köln (Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.) auf verschiedenen Ebenen immer wieder rassistische Diskriminierung. Die Situation spitzte sich zu, nachdem ein Foto auf dem Sie abgebildet ist, ohne ihr Einverständnis für die Info-Broschüre „University of Münster, Excellent Research, Great Place to Be“ veröffentlicht worden ist. Mehrfach hat sie leider erfolglos um Rückruf der Broschüre gebeten und Kontakt zum Personalrat sowie zuständigen Vorgesetzen gesucht. Erst nachdem Einschalten ihrer Rechtsanwältin Frau Silke Stiewe, hat die Universität Münster die noch im Umlauf befindlichen Broschüren zurückgezogen, die Anerkennung des Schadens aber abgelehnt. „Das bedeutet nicht nur eine Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte, vielmehr wurde mein Schwarzsein benutzt, um eine Situation an der Universität Münster abzubilden, die von meinen persönlichen Erfahrungen stark abweicht“ so die Klägerin.

 „Es ist es eine verbreitete Strategie von Institutionen und Behörden, eine vermeintliche Diversität hinsichtlich der Herkünfte und Religionszugehörigkeiten von Beschäftigten mithilfe von Image-Kampagnen abzubilden“, so die Beraterin des ADB Köln. Schwarze Menschen, Menschen of Color und oder Muslima werden als Token genutzt, um der Öffentlichkeit zu suggerieren, dass die Arbeitsbedingungen für rassifizierte Menschen einem diversitätsbewussten Standard entsprechen. Dies steht oft und auch in diesem Fall in starkem Widerspruch zu den diskriminierenden Erfahrungen und strukturellen Hindernissen, mit denen sich diese Personengruppe auseinandersetzen muss.

Mit Bekanntwerden der Klage gegen ihre Arbeitgeberin setzte die Universität Münster aus „verwaltungstechnischen“ Gründen jede weitere Klärung von strittigen Punkten aus. Die Klägerin beschreibt die Arbeitssituation als äußerst belastend. Sie sah sich nicht erst seit der Klage mit rassistischer Diskriminierung innerhalb der Universität konfrontiert, seitdem kam aber auch Maßregelung für sie dazu.

„Strukturelle Diskriminierung aufgrund der Herkunft lassen sich nicht nur schwer nachweisen, meist besitzt die entsprechende Institution viel Macht und nutzt ihren Einfluss, um die Beschuldigungen und Kritiken von betroffenen Personen als haltlose Vorwürfe zu relativieren bzw. personelle Konsequenzen folgen zu lassen“, so die Beraterin des ADB Köln.

Die Klägerin ergriff die Chance das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu nutzen und mit einer fachlichen Begleitung des ADB Köln und rechtlichem Beistand gegen die Universität Münster zu klagen und bekam zwar Recht zugesprochen. Allerdings müssen jetzt auch strukturelle Veränderungen folgen. „Eine Forderung ist, so die Klägerin, dass die Universität Münster sich mit rassismuskritischer Organisationsentwicklung befasst und nachhaltige Ergebnisse anstrebt.“

Pressekontakt:
Sandra Karangwa, Beraterin und Referentin des AntiDiskriminierungsBüro Köln, (ÖgG e.V.)
Mail: sandra.karangwa@oegg.de
Tel: 0176/42296862

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