Handreichung: Rechtsdienstleistung in der Antidiskriminierungsberatung

Da AD-Beratung auch rechtliche Beratung – insbesondere nach dem AGG – beinhaltet, bedarf es einer Klärung, welche Tätigkeiten in der AD-Beratung als Rechtsdienstleistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) einzuordnen sind, unter welchen Voraussetzungen diese ausnahmsweise erbracht werden dürfen und was dabei zu beachten ist. Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Nichtjurist*innen ist nach dem RDG grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt. Ein Verstoß gegen das Gesetz kann empfindliche Rechtsfolgen nach sich ziehen.

Diese Handreichung gibt AD-Beratungsstellen einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben des RDG und eine Handlungsorientierung für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in die AD-Beratungspraxis.

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advd